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   LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11   

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https://dejure.org/2011,31948
LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11 (https://dejure.org/2011,31948)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.10.2011 - 18 Sa 502/11 (https://dejure.org/2011,31948)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 18 Sa 502/11 (https://dejure.org/2011,31948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Anspruchsgrundlage auf Unterlassen von Mobbingvorwürfen bei deren ausschließlicher Geltendmachung im Rahmen eines Rechtsstreits der Parteien; Vorliegen einer Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz im Rechtsstreit gegen einen Vorgesetzten; Darlegungslast ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Schadensersatz - Verdienstausfall infolge von Mobbinghandlungen - Unterlassen von Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Mobbing; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers; Fehlende Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz im Rechtsstreit gegen einen Vorgesetzten; Fehlende Anspruchsgrundlage auf Unterlassen von Mobbingvorwürfen bei deren ausschließlicher Geltendmachung im Rahmen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch darauf, dass ein Prozessgegner im Rechtsstreit Mobbingvorwürfe zu unterlassen habe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Mobbingvorwürfen während des Prozesses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Hamburg, 17.12.2009 - 2 Ca 305/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - anderer

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
    Der Kläger schloss in dem wegen dieser Kündigung bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden eingeleiteten Rechtsstreit (- 2 Ca 305/09 ) am 14. Juli 2009 einen Vergleich.

    Dem Kläger wurde eine Abfindung gemäß §§ 9, 10 KSchG in Höhe von EUR 21.200,00 brutto gezahlt (vgl. Bl. 87 der beigezogenen Akte - 2 Ca 305/09 -).

    Der Kläger habe in dem Kündigungsrechtsstreit - 2 Ca 305/09 - auf den Nachweis, dass er keine Pflichtverletzungen begangen habe, verzichtet und einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt.

    Die Akte des von dem Kläger vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden geführten Kündigungsschutzverfahrens - 2 Ca 305/09 - ist beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
    Derartige Schäden gehören nicht zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ( BAG Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007; 1154; BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - NZA 2007, 1167; BAG Urteil vom 04. Juni 1998 - 8 AZR 786/96 - NZA 1998, 1117 ).
  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 234/06

    Kein Anspruch auf wegen Eigenkündigung eingetretenen Verdienstausfallschaden

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
    Derartige Schäden gehören nicht zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ( BAG Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007; 1154; BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - NZA 2007, 1167; BAG Urteil vom 04. Juni 1998 - 8 AZR 786/96 - NZA 1998, 1117 ).
  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96

    Schadensersatz nach Druckkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
    Derartige Schäden gehören nicht zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ( BAG Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007; 1154; BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - NZA 2007, 1167; BAG Urteil vom 04. Juni 1998 - 8 AZR 786/96 - NZA 1998, 1117 ).
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