Rechtsprechung
LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Anspruchsgrundlage auf Unterlassen von Mobbingvorwürfen bei deren ausschließlicher Geltendmachung im Rahmen eines Rechtsstreits der Parteien; Vorliegen einer Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz im Rechtsstreit gegen einen Vorgesetzten; Darlegungslast ...
- arbeitsrechtsiegen.de
Schadensersatz - Verdienstausfall infolge von Mobbinghandlungen - Unterlassen von Äußerungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Mobbing; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers; Fehlende Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz im Rechtsstreit gegen einen Vorgesetzten; Fehlende Anspruchsgrundlage auf Unterlassen von Mobbingvorwürfen bei deren ausschließlicher Geltendmachung im Rahmen eines ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch darauf, dass ein Prozessgegner im Rechtsstreit Mobbingvorwürfe zu unterlassen habe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Unterlassung von Mobbingvorwürfen während des Prozesses
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 19.01.2011 - 6 Ca 1204/10
- LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Hamburg, 17.12.2009 - 2 Ca 305/09
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - anderer …
Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
Der Kläger schloss in dem wegen dieser Kündigung bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden eingeleiteten Rechtsstreit (- 2 Ca 305/09 ) am 14. Juli 2009 einen Vergleich.Dem Kläger wurde eine Abfindung gemäß §§ 9, 10 KSchG in Höhe von EUR 21.200,00 brutto gezahlt (vgl. Bl. 87 der beigezogenen Akte - 2 Ca 305/09 -).
Der Kläger habe in dem Kündigungsrechtsstreit - 2 Ca 305/09 - auf den Nachweis, dass er keine Pflichtverletzungen begangen habe, verzichtet und einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt.
Die Akte des von dem Kläger vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden geführten Kündigungsschutzverfahrens - 2 Ca 305/09 - ist beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
Derartige Schäden gehören nicht zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ( BAG Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007; 1154; BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - NZA 2007, 1167; BAG Urteil vom 04. Juni 1998 - 8 AZR 786/96 - NZA 1998, 1117 ). - BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 234/06
Kein Anspruch auf wegen Eigenkündigung eingetretenen Verdienstausfallschaden …
Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
Derartige Schäden gehören nicht zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ( BAG Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007; 1154; BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - NZA 2007, 1167; BAG Urteil vom 04. Juni 1998 - 8 AZR 786/96 - NZA 1998, 1117 ). - BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96
Schadensersatz nach Druckkündigung
Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 502/11
Derartige Schäden gehören nicht zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ( BAG Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007; 1154; BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - NZA 2007, 1167; BAG Urteil vom 04. Juni 1998 - 8 AZR 786/96 - NZA 1998, 1117 ).